Einsatz von mobilen Endgeräten im Unterricht

14. NOV 2023 Informationen

Die Frage, wie wir mobile Endgeräte ab dem Schuljahr 2023/2024 im Unterricht einsetzen werden und insbesondere die Frage, ob Sie für Ihr Kind ein entsprechendes Endgerät anschaffen müssen, beschäftigte uns als Schulgemeinschaft intensiv.

Die Gesamtkonferenz, bestehend aus dem Kollegium sowie Eltern- und Schülervertretern, hat am 21.06.2023 hierzu eine Regelung getroffen:

 

Mobile Endgeräte im Unterricht

Präambel

Digitale Kommunikations- und Arbeitsmittel sind zu einem selbstverständlichen Teil unserer Lebens- und Arbeitswelt geworden. Für uns bedeutet dies, unsere Schülerinnen und Schüler zu einer mündigen Nutzung digitaler Endgeräte zu befähigen und sie in ihren medialen Kompetenzen auf ein Studium und das Berufsleben vorzubereiten.

Als Schulgemeinschaft ist es uns wichtig, dass Eltern und Schule gemeinsam auf das Gelingen eines verantwortungsbewussten Umgangs mit mobilen Endgeräten hinwirken. Hierzu dienen Elternabende sowie verschiedene Informationsveranstaltungen, die wir für unsere Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern anbieten. Die inhaltliche Ausgestaltung wird durch die Schulgemeinschaft erarbeitet.

Angepasst an die entwicklungsbedingten Fähigkeiten und Notwendigkeiten von Heranwachsenden werden mobile Endgeräte im Unterricht wie folgt eingesetzt:

 

Jahrgangsstufen 5 und 6:

Die Anschaffung eines mobilen Endgeräts für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird nicht empfohlen. Wenn im Unterricht digital gearbeitet wird, werden von der Schule im Unterricht Endgeräte zur Verfügung gestellt, sobald diese verfügbar sind.

 

Jahrgangsstufen 7 und 8:

Die Anschaffung eines mobilen Endgeräts für die Jahrgangsstufen 7 und 8 wird nicht vorausgesetzt. Wenn im Unterricht digital gearbeitet wird, können eigene Geräte mitgebracht oder von der Schule im Unterricht zur Verfügung gestellte Endgeräte verwendet werden.
Schülerinnen und Schülern ohne eigenes Gerät entsteht kein Nachteil.

Um unsere Schüler an einen bewussten und sinnvollen Umgang mit digitalen Endgeräten im Unterricht heranzuführen, gelten für den Einsatz eigener Endgeräte folgende Regeln:

  • Ein mobiles Endgerät zum Arbeiten im Unterricht wird nur nach vorheriger Ankündigung durch eine Lehrkraft im Unterricht (inkl. Vermerk im Klassenbuch) und Eintrag im Hausaufgabenheft in die Schule mitgebracht.
  • Das mobile Endgerät verbleibt in der Schultasche und wird nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft herausgenommen.
  • Ein mobiles Endgerät dient nicht als Heftersatz.
  • Außerhalb der Unterrichtszeit gelten für mobile Endgeräte dieselben Regeln wie für Mobiltelefone gemäß Hausordnung.

 

Jahrgangsstufen 9 und 10:

Die Anschaffung eines mobilen Endgeräts für die Jahrgangsstufen 9 und 10 wird nicht vorausgesetzt. Wenn im Unterricht digital gearbeitet wird, können eigene Geräte mitgebracht oder von der Schule im Unterricht zur Verfügung gestellte Endgeräte verwendet werden.
Schülerinnen und Schülern ohne eigenes Gerät entsteht kein Nachteil.

Um unsere Schüler an einen bewussten und sinnvollen Umgang mit digitalen Endgeräten im Unterricht heranzuführen, gelten für den Einsatz eigener Endgeräte folgende Regeln:

  • Das mobile Endgerät verbleibt in der Schultasche und wird nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft herausgenommen.
  • Außerhalb der Unterrichtszeit gelten für mobile Endgeräte dieselben Regeln wie für Mobiltelefone gemäß Hausordnung.

 

Jahrgangsstufen 11 bis 13:

In der Oberstufe steht es den Schülerinnen und Schülern frei, ob sie ihre Mitschriften und Unterrichtsmaterialien analog oder digital führen. Dies dient auch der Vorbereitung auf die Arbeitsweisen im Studium.

 

© 2015-2023 Gymnasium Nieder-Olm. Fotos und Grafiken können Bestimmungen der jeweiligen Eigentümer unterliegen.